Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Medical Fitness Academy . AMF GmbH

§ 1 Geltung

a) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge mit Teilnehmern der Aus- und Weiterbildungsangebote des Bildungsträgers, die Medical Fitness Academy . AMF GmbH. Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Anmeldung und Anmeldebestätigung

a) Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildung ist verbindlich und kann grundsätzlich persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Online über unsere Website vorgenommen werden.
b) Die Anmeldungen werden vom Bildungsträger entgegengenommen, bearbeitet und bestätigt. Mit Zugang der Anmeldungsbestätigung bei dem Teilnehmenden, kommt zwischen diesem und dem Bildungsträger ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.

 

§ 3 Leistungsgegenstand

a) Der Vertragsschluss erfolgt über die Teilnahme an einem durch den Bildungsträger selbst oder durch ihn im Auftrag durchgeführten Lehrgang bzw. Bildungsangebot, welches in seinem Bildungsprogramm oder anderen von ihm eingesetzten Medien beworben wird.
b) Die vertraglich vereinbarte Leistung der Medical Fitness Academy . AMF GmbH beinhaltet:
– Die Vermittlung aller Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungsziels notwendig sind, in erwachsengerechter Weise.
– Unterrichtung durch qualifizierte Lehrkräfte
– Bereitstellung von Aus- und Weiterbildungsunterlagen und sonstiger Lern- und Hilfsmittel, die für eine erfolgreiche Teilnahme an den Bildungsangeboten sowie an einer etwaigen Abschlussprüfung erforderlich sind
– Jeder Teilnehmer, der an einer Maßnahme teilgenommen hat, erhält ein Zeugnisses und ein Zertifikat der Medical Fitness Academy . AMF GmbH über den Abschluss der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme.
– Besteht die Maßnahme aus mehreren Modulen so erhält der Teilnehmer zusätzlich Modul-Zertifikate mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel des Moduls
– Bei nicht bestehen der Abschlussprüfung oder bei frühzeitigem Abbruch der Maßnahme erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, mit Angaben zum absolvierten Inhalten, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme.

 

§ 4 Teilnahmegebühren

a) Die Kosten für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme richten sich jeweils nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsangebots und können dem Bildungsprogramm oder anderer vom Bildungsträger eingesetzten Medien entnommen werden.
b) Die Teilnahmegebühren enthalten Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Kosten für Unterrichtsmaterialien und Zertifikate sowie Eintrittspreise (z.B.: bei Exkursionen).

 

§ 5 Zahlungsmodalitäten

a) Bei geförderten Teilnehmern (nach SGB II/ III) , werden die Maßnahmengebühren direkt mit dem Kostenträger z.B. Bundesagentur für Arbeit abgerechnet. Hiermit entstehen dem geförderten Teilnehmer keine Kosten.

b) Bei Lehrgängen ohne SGB II/III Förderung und bei selbstzahlenden Teilnehmern wird die Teilnahmegebühr mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Kunden-, Rechnungsnummer und der Lehrgangsbezeichnung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung, bzw. am letzten Wochentag vor Kursbeginn bei kurzfristiger Anmeldung, auf das in der Rechnung genannte Konto der AFM GmbH.

 

§ 6 Ermäßigungen und Ratenzahlung

a) Wir gewähren unsere Teilnehmer Ermäßigungen bis zu 10% der Lehrgangsgebühren z.B. für Schüler, Studenten, Auszubildende und Frühbucher sowie beim Buchen von mehreren Lehrgängen gleichzeitig. Die Ermäßigungen können mit ihnen vorab vereinbart werden. Rabatte und Vergünstigungen aus Werbeaktionen schließen sich, soweit nicht anders angegeben, gegenseitig aus, d.h. für jede Buchung kann nur eine Ermäßigung bzw. Rabatt in Anspruch genommen werden.
b) Wird mit dem Teilnehmer eine Ratenzahlung vereinbart, erhöht sich das Lehrgangsentgelt um einen vorab vereinbarten und von der Anzahl der gewährten Raten abhängigen Aufschlag

 

§ 7 Pflichten des Teilnehmers

a) Teilnehmer sind vertraglich dazu verpflichtet, Folgendes zu beachten:
– Die Regeln des Bildungsträgers für das Verhalten im Präsenz- und Digitalunterricht sowie die Nutzung von Internet, IT und Kommunikation sind einzuhalten.
– Qualifizierungsnachweise sowie sonstige Dokumentationen, die als Voraussetzung für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss der Aus- und Weiterbildung sind, müssen fristgerecht eingereicht werden.
– Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt eine Mindestanwesenheit von 80 % der ausgewiesenen Unterrichtseinheiten als Voraussetzung für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen. Der Lehrgang ist erfolgreich absolviert, wenn die Abschlussprüfung bestanden ist.
– Beim Fernbleiben vom Unterricht den Maßnahmenträger unter Angabe des Grundes zu unterrichten und die Begründung in schriftlicher Form einzureichen (bei Krankheit ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich)
– Den Anweisungen der Bediensteten der Bildungseinrichtung und der Dozenten Folge zu leisten, Störungen der Bildungsmaßnahme bzw. des Unterrichts und der Prüfungen zu unterlassen.
– Das Rauchen und der Konsum von Alkohol oder berauschender Mittel in den Räumen der Schule zu unterlassen.
– Die gültige Hausordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften bei Teilnahme vor Ort sind einzuhalten.

 

§ 8 Kündigung, Rücktritt, Storno, Umbuchung

a) Bei geförderten Teilnehmern (nach SGB II und SGB III) gelten die jeweiligen Kündigungsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit.
– Die Medial Fitness Academy . AMF GmbH räumt den nach SGB II/ III geförderten Teilnehmern ein kostenfreien Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme ein. Eine kostenfreie Kündigung muss bis spätestens 1 Tag vor Kursbeginn erfolgen.
– Nach SGB II/ III geförderte Teilnehmer haben, bei nicht vorhersehbarem Wegfall der Förderung, das Recht zur außerordentlichen, fristlosen und kostenfreien Kündigung des Bildungsvertrags.
– Bei Nachweis einer festen Anstellung des geförderten Teilnehmers kann die Bildungsmaßnahme sofort abgebrochen und der Vertrag kostenfrei gekündigt werden.

b) Bei Lehrgänge ohne SGB II/III Förderung und bei selbstzahlenden Teilnehmern gelten für die Stornierung folgende Regelungen:
– Der Teilnehmer hat bis 4 Wochen vor vertragsgemäßem Lehrgangsbeginn das Recht, ohne Angaben von Gründen, von der rechtsverbindlichen Anmeldung zum Lehrgang schriftlich zurückzutreten. Beim Rücktritt bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Stornogebühr von 25 % der Lehrgangsgebühren erhoben. Beim Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn, beträgt die Stornogebühr 50 % der Lehrgangsgebühren. Nach Lehrgangsbeginn werden die Lehrgangsgebühren in voller Höhe (100 %) fällig.
– In Sonderfällen, die eine Teilnahme verhindern, wie Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft, ist die Medical Fitness Academy . AMF GmbH schnellstmöglich zu informieren. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attests wird die Lehrgangsgebühr gutgeschrieben.

c) Der Bildungsträger, die Medical Fitness Academy . AMF GmbH kann vom Vertrag zurücktreten und/oder ein Lehrgang absagen wenn z.B. die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von zwölf Teilnehmenden nicht erreicht wird. In diesen Fällen ist der Bildungsträger verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich über den Rücktritt zu informieren und etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren abzugsfrei zurückzuerstatten. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
d) Stornierungen, Umbuchungen, Rücktritts- und Kündigungserklärungen müssen schriftlich gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

 

§ 9 Organisatorische Lehrgangsänderungen

a) Der Bildungsträger, die Medical Fitness Academy . AMF GmbH kann die Verschiebung des Lehrgangstermins vornehmen. Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners wegen der Verschiebung des Termins einer Aus- oder Weiterbildung ist ausgeschlossen.
b) Allgemeine organisatorische Änderungen werden 3 Tage vor Seminarbeginn bekannt gegeben. Zu diesem Zweck sind durch den Teilnehmer regelmäßig alle bei der Anmeldung angegebenen Kommunikationswege (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) zu prüfen. Für falsche Kontaktangaben seitens des Teilnehmers und den sich daraus ergebenen möglichen Schäden, ist die Medical Fitness Academy . AMF GmbH grundsätzlich nicht haftbar oder zu belangen.
c) Wir behalten uns vor, den Inhalt und Ablauf des Lehrgangsprogramms sowie den Einsatz der Trainer und Dozenten unter Einhaltung des ausgewiesenen Lehrgangscharakters vor und während der Veranstaltung im Sinne des Lehrgangserfolges anzupassen. Dabei gelten stets unsere hohen Maßstäbe und Qualitätskriterien.

 

§ 10 Haftung

a) Eine Haftung unsererseits ist – soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursachte Personenschäden oder andere Schäden handelt – ausgeschlossen.
b) Die Medical Fitness Academy . AMF GmbH haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände des Teilnehmenden.
c) Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der Teilnehmende selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.
d) Die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente, alle in Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen werden von uns nach hohen Qualitätsstandards sowie bestem Wissen und Gewissen erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der bereit gestellten Informationen sind ausgeschlossen.

 

§ 11 Datenschutz, Datenspeicherung und Datenlöschung gem. Bundesdatenschutzgesetz

a) Name, Vorname, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail, sowie gegebenenfalls die Kontoverbindung des Teilnehmenden werden beim Bildungsträger zum Zwecke der Bearbeitung des Vorgangs gespeichert.
b) Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den bereits genannten oder im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
c) Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an das Jobcenter, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung, externe Dienstleister und Subunternehmer, insbesondere externe Kursleiter, die uns bei der Erbringung unserer vertraglichen Leistung unterstützen. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
d) Zur steuerlichen Abrechnung und Durchführung unserer Buchhaltung übermitteln wir die erforderlichen Daten an ein beauftragtes Steuerbüro. Rechtsgrundlagen hierfür ist Art. 6 Absatz 1 lit. f) DSGVO. Die Betreuung und Beratung durch einen Steuerberater ist als ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift anzusehen
e) Wenn der Teilnehmende künftig nicht mehr verständigt werden möchte oder mit der Datenspeicherung nicht einverstanden ist, kann er beim Bildungsträger nach Abschluss des Bildungsangebots seine Daten löschen lassen.
f) Name, Vorname, Adresse, Telefon, und E-Mail werden für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeichert. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen kann der Teilnehmende folgende Rechte geltend machen: Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung für bestimmte Zwecke).
g) Soweit Sie mit uns einen Vertrag abgeschlossen haben, führen wir Sie als Bestandskunden. In diesem Fall verarbeiten wir Ihre postalischen Kontaktdaten außerhalb des Vorliegens einer konkreten Einwilligung, um Ihnen auf diesem Wege Informationen über neue Angebote und Dienstleistungen zukommen zu lassen. Ihre E-Mail-Adresse verarbeiten wir, um Ihnen außerhalb des Vorliegens einer konkreten Einwilligung Informationen für eigene, ähnliche Produkte zukommen zu lassen.
h) Gegen die Datenverarbeitung zu vorgenannten Zwecken können Sie jederzeit kostenfrei, für den jeweiligen Kommunikationskanal gesondert und mit Wirkung für die Zukunft Widerspruch einlegen. Hierfür genügt eine E-Mail oder ein postalisches Schreiben.

 

§ 12 Urheberrecht

a) Die Lehr- und Arbeitsmaterial, insbesondere unsere Skripten, sowie alle dem Kunden sonst überlassenen Unterlagen bleiben stets unser geistiges und alleiniges Eigentum. Der Teilnehmer erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Jede Vervielfältigung, etwa durch Nachdruck oder Kopieren, oder jede sonstige Vervielfältigung oder Verbreitung unserer Lehrgangsunterlagen bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch nach Beendigung einer Maßnahme.
a) Die besuchten Lehrgänge dürfen ohne Zustimmung der Geschäftsleitung durch den Teilnehmer oder den Vertragspartner nicht in gleicher oder ähnlicher Form unter eigenem Namen und eigener Rechnung angeboten werden. Zuwiderhandlungen ziehen Schadensersatzansprüche nach.

 

§ 13 Schriftform

a) Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
b) Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.

 

§ 14 Allgemeine Bestimmungen

a) Soweit im Lehrgangsprogramm und in diesen AGB personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sich diese in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
b) Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs als rechtsunwirksam erweisen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch rechtsbeständige Regelungenvertraglich ersetzt, die dem angestrebten Zweck des Vertrages möglichst nahe kommen.

Stand Januar 2023