Fördermöglichkeiten zur Finanzierung von Lehrgängen

Zur Finanzierung der anerkannten und zugelassenen Lehrgänge der Medical Fitness Academy steht Dir eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Neben der staatlichen Bildungsprämie und Förderprogrammen der Bundesländer, der Bundesagentur für Arbeit, sowie der Bundeswehr stehen Dir auch Förderungsmaßnahmen durch Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaften zur Verfügung. Du kannst auch die steuerlichen Vorteile nutzen.
So unterstützen wir Dich:

Wichtig: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Du Dich noch nicht für die gewünschte Aus- oder Fortbildung angemeldet hast.

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Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Arbeitssuchende bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen haben die Möglichkeit ihre Aus- und Fortbildung von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern zu fördern. Bei einer Zusage übernimmt sowohl die Bundesagentur für Arbeit, als auch das Jobcentern die gesamten Lehrgangsgebühren sowie Fahrt- und Übernachtungskosten.
Weitere Infos zur Bildungsprämie unter www.arbeitsagentur.de

Bildungsprämie vom Staat
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Sie ist in allen Bundeländern gültig.
Erwerbstätige, Angestellte und Selbständige können alle zwei Jahre einen Prämiengutschein für die Weiterbildung erhalten. Es werden dabei 50 % der Lehrgangsgebühren und bis zu maximal 500,00 Euro übernommen.
Weitere Infos zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info

Förderprogramme der Bundesländer (Bildungsscheck)
Einige Bundesländer haben Förderprogramme entwickelt. Diese stehen Erwerbstätigen, Angestellten und Selbständigen sowie Unternehmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Verfügung. Die Förderprogramme sind auf Personen, die in den jeweiligen Bundesländern wohnen bzw. arbeiten, beschränkt.

Bildungsscheck des Landes Brandenburg
Mit dem Bildungsscheck erhälst Du einen Zuschuss von 70% der Kursgebühren für Deine berufliche Weiterbildung.
Weitere Infos unter www.bildungsscheck.brandenburg.de

Weiterbildungsscheck des Landes Sachsen
Mit dem Weiterbildungsscheck bekommst Du einen Zuschuss von 80% der Lehrgangsgebühren für Deine berufliche Weiterbildung. Weitere Infos unter www.bildungsmarkt-sachsen.de/scheck

Weiterbildungsscheck des Landes Thüringen
Mit dem Weiterbildungsscheck erhälst Du einen Zuschuss von 50% der Lehrgangsgebühren bis maximal 500,00 Euro pro Kalenderjahr für Deine berufliche Weiterbildung.
Weiter Info unter www.gfaw-thueringen.de

Qualischeck des Landes Rheinland-Pfalz
Mit dem Qualischeck erhalten Sie einen Zuschuss von 50% der Lehrgangskosten bis zu maximal 500,00 EUR pro Kalenderjahr für Deine berufliche Weiterbildung.
Weiter Info unter www.qualischeck.rlp.de

Bildungsscheck des Landes NRW
Mit dem Bildungsscheck erhälst Du einen Zuschuss von 50% der Lehrgangskosten bis zu maximal 500,00 EUR alle zwei Jahre für Deine berufliche Weiterbildung.
Weiter Info unter www.bildungsscheck.nrw.de

Qualifizierungsscheck des Landes Hessen
Mit dem Qualifizierungsscheck erhälst Du einen Zuschuss von 50% der Lehrgangskosten bis zu maximal 500,00 EUR pro Kalenderjahr für Deine berufliche Weiterbildung.
Weiter Info unter www.qualifizierungsschecks.de

Förderungen für Zeitsoldaten bei der Bundeswehr
Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende, die sich für eine berufliche Perspektive in den Bereichen Fitness, Wellness und Gesundheit entschieden haben, werden durch eine gezielte Förderung des Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr unterstützt. Hier können die Lehrgangsgebühren, in Abhängigkeit von der Dauer der Dienstzeitverpflichtung während und nach der Wehrdienstzeit gewährt werden.

Wir beraten Sie individuell über Ihre Fördermöglichkeiten.

Steuerliche Absetzbarkeit
Aus- und Fortbildungen in der Medical Fitness Academy sind grundsätzlich steuerabzugsfähig.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs gelten die Aufwendungen für die berufliche Weiterbildung für Angestellten als Werbungskosten und für Selbständige als Betriebsausgaben.
Du kannst dadurch die Kosten Deiner Aus- und Weiterbildung von den Steuern absetzen. Somit sparst Du Steuern und gleichzeitig verminderst Du die tatsächlichen Kosten für Aus- und Weiterbildungen erheblich. Diese steuerliche Absetzbarkeit brauchst Du nicht zu beantragen, sie stehen Dir immer zur Verfügung.

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